Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 - Angebot und Auftragsbestätigung

1.1 Das Angebot des Verkäufers ist nur 8 Tage lang gültig, gerechnet ab dem Tag, an dem das Angebot datiert wurde. Nach Ablauf dieser Frist verfällt das Angebot des Verkäufers automatisch. Das Angebot des Verkäufers kann auch erlöschen, wenn eine Lieferung ausverkauft ist oder die Lieferbedingungen geändert werden, z. B. durch einen Subunternehmer.

1.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bis zum Zeitpunkt der Lieferung Änderungen an der Lieferung vorzunehmen, aber in diesem Fall garantiert der Verkäufer mindestens eine gleichwertige Leistung.

2.1 Der Käufer kann sich nur auf die Bedingungen in diesen Geschäftsbedingungen oder in einer individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien berufen. Die vom Verkäufer mündlich, im Internet, in Broschüren usw. gemachten Angaben sind daher für die Beurteilung der Lieferung irrelevant.

2.2 Eine Bestellung ist erst dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer mit einer Auftragsbestätigung per E-Mail genehmigt wurde.

2 - Preise und Lieferort

2.1 Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste des Verkäufers oder aus der zugesandten Auftragsbestätigung.

2.2 Die Lieferung erfolgt ab Werk. 

2.3 Die Lieferzeiten gelten vorbehaltlich etwaiger Verzögerungen bei den Subunternehmern. Wenn der Verkäufer erfährt, dass es zu einer Verzögerung bei einem Zulieferer kommt oder er dies für wahrscheinlich hält, wird der Käufer unverzüglich über die voraussichtliche neue Lieferzeit informiert.

2.4 Im Falle einer erheblichen Verzögerung seitens des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, vom Kauf zurückzutreten. Wurde jedoch eine kontinuierliche Lieferung vereinbart, ist der Käufer nur zum Rücktritt in Bezug auf die verspätete Teillieferung berechtigt. 

2.5 Der Verkäufer kann unter keinen Umständen für den indirekten Verlust des Käufers infolge einer verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung haftbar gemacht werden. Darüber hinaus kann der Verkäufer nur dann für direkte Verluste haftbar gemacht werden, wenn er den Vertrag wesentlich verletzt hat, vorausgesetzt, der Käufer kann nachweisen, dass ihm durch die Verzögerung ein Schaden entstanden ist.

3 - Versand, Versicherung etc.

3.1 Die im Angebot genannten Preise gelten ab Werk und ausschließlich Fracht, Versand, Versicherung, Verpackung, Installation, Mehrwertsteuer und etwaiger staatlicher Abgaben, sofern nicht anders vereinbart. Änderungen der Wechselkurse, Steuern, Versicherungs-, Fracht- und Einkaufskosten bedeuten, dass der Verkäufer die Preise anpassen kann.

4 - Bezahlung

4.1 Die Zahlungsbedingungen des Verkäufers betragen 8 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

4.2 Zahlt der Käufer nicht bis zum Fälligkeitsdatum und ist die Verzögerung nicht auf ein Verschulden des Verkäufers zurückzuführen, ist der Verkäufer berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen Zinssatzes der nationalen Bank zu berechnen und die Zahlung für alle in Rechnung gestellten und gelieferten Waren zu verlangen, unabhängig von zuvor vereinbarten Kreditbedingungen.

4.3 Bei der dritten Mahnung und danach ist der Verkäufer berechtigt, die Dienste, Lizenzen und Abonnements einzustellen, die mit der Nichtzahlung verbunden sein können. Dies geschieht ohne weitere Ankündigung, und der Verkäufer kann nicht für Betriebsverluste, Folgeschäden oder andere indirekte Verluste, einschließlich Datenverlust, haftbar gemacht werden, die sich daraus ergeben.

5 - Eigentumsvorbehalt und Sicherheiten

5.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den verkauften Waren vor, unabhängig davon, ob eine Lieferung stattgefunden hat, bis der gesamte Kaufpreis und etwaige Zinsen/Gebühren gezahlt wurden.

5.2 Der Käufer erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte an den Produkten von Compu Partner. Dies gilt sowohl für Hardware als auch für Software. Es ist nicht gestattet, Änderungen, Modifikationen oder Ähnliches an den Produkten vorzunehmen. 

5.3 Der Verkäufer ist berechtigt, jederzeit im Zusammenhang mit oder nach Abschluss des Vertrags eine angemessene Sicherheit für die gesamten Kosten des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Vertrag zu verlangen.

6 - Stornierung und Änderung von Aufträgen

6.1 Nachdem der Verkäufer eine Auftragsbestätigung an den Käufer geschickt hat, ist der Käufer nicht mehr berechtigt, den Auftrag zu ändern oder zu stornieren.

6.2 Entscheidet sich der Käufer dennoch, die Bestellung zu stornieren, ist er verpflichtet, den entgangenen Gewinn des Verkäufers zu ersetzen.

7 - Aufsichtspflicht und Beschwerden

7.1 Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung oder Erhalt und stets vor der Verwendung der Waren zu prüfen, um sicherzustellen, dass sie frei von Mängeln sind.

7.2 Stellt der Käufer bei der Überprüfung der Waren Mängel fest, muss er diese dem Verkäufer unverzüglich mitteilen. Bei anderen Mängeln, einschließlich versteckter Mängel, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, muss der Käufer den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung, spätestens jedoch ein Jahr nach der Lieferung, reklamieren. 

7.3 Unterlässt es der Käufer, den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, nachdem er von einem Mangel Kenntnis erlangt hat, kann der Käufer diese Mängel später nicht gegenüber dem Verkäufer geltend machen.

8 - Defekte

8.1 Für einen Zeitraum von 24 Monaten nach der Lieferung verpflichtet sich der Verkäufer, bei Mängeln an der Lieferung unverzüglich eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach eigenem Ermessen vorzunehmen.

8.2 Der Verkäufer ist jedoch nicht zur Mängelbeseitigung verpflichtet, wenn die Mängel darauf zurückzuführen sind, dass die Lieferung nicht in vollem Umfang gemäß den Anweisungen des Verkäufers installiert und/oder verwendet wurde, auf eine unsachgemäße oder ungeeignete Verwendung, auf Änderungen oder technische Eingriffe ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers oder auf außergewöhnliche klimatische Einflüsse.

8.3 Verschleißteile fallen nicht unter das Recht auf Nachbesserung. Ebenso sind die Kosten für den Ein- und Ausbau nicht durch das Recht auf Nachbesserung abgedeckt.

8.4 Wenn der Käufer einen Mangel reklamieren möchte, muss er dies unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels schriftlich tun.

8.5 Nachdem der Verkäufer eine Reklamation über einen Mangel erhalten hat, der unter diese Bestimmung fällt, wird der Verkäufer den Mangel beheben.

8.6 Wenn der Käufer die Reparatur an der Adresse des Unternehmens durchführen kann, wird die Verpflichtung des Verkäufers zur Reparatur gemäß dieser Bestimmung durch die Zusendung eines neuen oder reparierten Teils erfüllt.

8.7 Defekte Teile, die gemäß den obigen Bestimmungen ersetzt werden, sind dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

8.8 Der Verkäufer ist berechtigt, Teile der Lieferung, die ersetzt oder repariert wurden, zu denselben Bedingungen nachzubessern wie die ursprüngliche Lieferung. Die Nachbesserungspflicht des Verkäufers gilt jedoch nicht für Teile der Lieferung, die später als 36 Monate nach der Lieferung an den Käufer geliefert wurden.

9 - Haftungsbeschränkungen

9.1 Die Haftung des Verkäufers für Mängel kann den Gesamtbetrag der Zahlung des Käufers für die Waren nicht übersteigen.

9.2 Der Verkäufer haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Betriebsverluste, Datenverluste und Kosten für deren Wiederherstellung sowie entgangenen Gewinn, unabhängig davon, ob dies auf einfache oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Soweit der Verkäufer gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer in dem Umfang zu entschädigen, in dem diese Haftung die oben genannten Grenzen überschreitet.

10 - Produkthaftung

10.1 Der Verkäufer ist nach dem Produktsicherheitsgesetz haftbar.

Der Verkäufer übernimmt die Produkthaftung für Personenschäden und den Verlust von Angehörigen, die durch die Lieferung verursacht werden, gemäß den jeweils geltenden zwingenden Rechtsvorschriften. Darüber hinaus übernimmt der Verkäufer keine Produkthaftung

11 - Übergabe 

11.1 Der Verkäufer kann jederzeit alle Rechte und Pflichten aus geschlossenen Verträgen ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen.

12 - Befreiung von der Haftung - Höhere Gewalt

12.1 Die folgenden Umstände führen zu einer Haftungsbefreiung, wenn sie nach Abschluss des Vertrages eintreten und dessen Erfüllung verhindern:

12.2 Arbeitskonflikte, Streiks, Aussperrungen und alle anderen Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, wie z.B. Feuer, Epidemien, Krieg, unvorhergesehene militärische Einberufungen ähnlichen Ausmaßes, Sabotageakte, Beschlagnahmungen, Devisenbeschränkungen, Aufruhr und innere Unruhen, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Warenmangel, Beschränkungen der Antriebsmittel sowie Mängel an Lieferungen von Unterlieferanten oder Verzögerungen solcher Lieferungen, die durch einen der in dieser Klausel genannten Umstände verursacht werden.

12.3 Die Partei, die sich auf einen der oben genannten Umstände berufen möchte, muss die andere Partei so schnell wie möglich über das eingetretene Ereignis und den voraussichtlichen Zeitpunkt seines Endes informieren.

12.4 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei zu kündigen, wenn seine Erfüllung innerhalb einer angemessenen Frist aufgrund eines der oben genannten Umstände unmöglich wird.

13 - Beilegung von Streitigkeiten

13.1 Diese Bedingungen unterliegen dem dänischen Recht und der dänischen Gerichtsbarkeit.

13.2 Alle Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden auf dem Verhandlungsweg beigelegt. Gelingt es den Parteien nicht, auf diese Weise eine einvernehmliche Lösung für die Streitigkeit zu finden, ist jede Partei berechtigt, die Angelegenheit vor das Gericht des Ortes zu bringen, an dem der Verkäufer seinen Sitz hat.